-> Aus aktuellem Anlass: Schulungsverpflichtung gem. Art. 4 EU-KI-VO auch für Behörden
Spätestens seit dem
Marktdurchbruch des KI-Chatbots „ChatGPT“ von der Firma OpenAI ist künstliche
Intelligenz (KI) in aller Munde. Nicht selten wird KI bereits in der Verwaltung
genutzt oder der Einsatz diskutiert. Das Thema KI ist heute allgegenwärtig und
beinahe jeder dürfte sich schon einmal gefragt haben: „Bringt das auch was in meiner Arbeit?“
oder gar „Ist mein Arbeitsplatz
perspektivisch in Gefahr?“.
Gleichzeitig hat der
europäische Gesetzgeber mit der EU-KI-Verordnung („EU AI-Act“) in Art. 4
EU-KI-VO eine Schulungspflicht für Betreiber von KI-Systemen geschaffen, unter
die auch Kommunal- und Landkreisverwaltungen fallen, sofern KI-Programme durch
ihre Beschäftigten eingesetzt werden (sollen).
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